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Einrichten eines Umweltmanagementsystems DIN ISO 14.000 / Öko-Audit-Verfahren Zusammenfassender Textbeitrag von Ronald Hackelberg Grundsätzliches zum Umweltmanagementsystem Vorteile 1. Schritt: Festschreibung einer Umweltpolitik 2. Schritt: Die Umweltprüfung 3. Schritt: Die Erstellung eines Umweltprogramms 4. Schritt: Das Umweltmanagement 5. Schritt: Die interne Umweltbetriebsprüfung 6. Schritt: Die Umwelterklärung 7. Schritt: Die externe Betriebsüberprüfung 8. Schritt: Zertifizierung, Validierung und Registrierung
Grundsätzliches zum Umweltmanagementsystem Hinter der Bezeichnung des als Öko-Audit bezeichneten Verfahrens verbirgt sich eine Rechtsverordnung der Europäischen Gemeinschaft vom 29.6.1993 "über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen und Dienstleister an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung." Ziel dieser Verordnung ist es, die Unternehmen zu einer dauerhaft ökologisch orientierten Betriebsführung zu bewegen, an dessen Ende eine Validierung und Registrierung des eingeführten Umweltmanagementsystems steht. Eine positiver Aspekt der Verordnung liegt in der Tatsache begründet, daß hier erstmals der betriebliche durchgeführte Umweltschutz auf freiwilliger Basis realisiert wird, was im Gegensatz zu der bislang üblichen staatlichen Überwachung ganz neue Aspekte persönlicher Motivation eröffnet. Dem liegt der richtige Gedanke zugrunde, daß sich lebendiger Umweltschutz nicht ausschließlich durch behördliche Kontrollen erreichen läßt, sondern Umweltschutz nur an der Quelle der Verursachung erfolgreich praktiziert werden kann. Die anfänglich mit einiger Skepsis betrachtete Öko-Audit-Verordnung kann mittlerweile als erfolgreiches und bewährtes Instrument auf der Ebene des betrieblich durchgeführten Umweltschutzes angesehen werden. Die zweite Möglichkeit zur Einführung eines Umweltmanagementsystems ist die Zertifizierung nach der DIN ISO 14.000 ff. Da sich die erforderlichen Arbeitsschritte der Öko-Audit-Verordnung immer mehr der DIN ISO 14.000 angleichen, können beide Systeme an dieser Stelle gleichwertig betrachtet werden. Grundsätzliche Unterschiede bestehen im Gültigkeitsbereich und vor allem in der Öffentlichkeitsarbeit in Form von Umwelterklärungen. Bei der folgenden Beschreibung der Arbeitsschritte wird daher im Text vom Öko-Audit gesprochen, gemeint ist aber immer auch die DIN ISO 14.000 ff. Vorteile Die Teilnahme am Öko-Audit-Verfahren eröffnet interessante Perspektiven. Zum anderen führt ein geänderter und optimierter Betriebsablauf als Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme am Öko-Audit-Verfahren zur Senkung von Betriebskosten. Dieser Punkt ist bei Versicherungsabschlüßen oder Kreditanträgen ein Vorteil. Die nachfolgenden Ausführungen zeigen die Voraussetzungen der Teilnahme an der Öko-Audit-Verordnung, bzw. DIN ISO 14.000 auf. 1. Schritt: Festschreibung einer Umweltpolitik Der Eintritt in das Öko-Audit-Verfahren beginnt mit der Festlegung einer auf Dauer angelegten, firmeninternen Umweltpolitik. Diese in schriftlicher Form abgefaßte Erklärung muß beinhalten:
Die Umweltprüfung stellt die erste umfassende Untersuchung unter ökologischen Gesichtspunkten dar. Sie ist die Beschreibung des derzeitigen Ist-Zustands des Unternehmens und Grundlage für die nachfolgende Verwirklichung von umweltpolitischen Zielen. Die Umweltprüfung basiert auf folgende Grundlagen:
Die Durchführung einer ersten Umweltprüfung deckt neben den evtl. vorhandenen ökologischen Defiziten oftmals auch Mängel in Betriebsabläufen auf, so daß die Teilnahme am Öko-Audit-Verfahren organisatorische und betriebswirtschaftlich interessante Aspekte aufweist. 3. Schritt: Die Erstellung eines Umweltprogramms Aufgrund der festgestellten Ergebnisse der Umweltprüfung wird ein Umweltprogramm erstellt, welches eine Beschreibung der konkreten Ziele und Tätigkeiten des Unternehmens zur Verwirklichung des umweltpolitischen Programms beinhaltet. 4. Schritt: Das Umweltmanagement Hinter diesem Begriff verbirgt sich die innerbetriebliche Realisierung der vorgegebenen Ziele durch die Festlegung von organisatorischen Strukturen. Es gilt das Prinzip der kontinuierlichen Verbesserung Das Umweltmanagementsystem ist auf Dauer angelegt, da das Öko-Audit-Verfahren nicht lediglich die einmalige ökologische Umstellung der firmeninternen Struktur vorsieht, sondern vielmehr darauf abzielt, den Umweltschutz als festes Ziel der Firmenpolitik zu etablieren und bei Bedarf entsprechende Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen. 5. Schritt: Die interne Umweltbetriebsprüfung Weiterhin sieht das Öko-Audit-Verfahren eine interne Umweltbetriebsprüfung vor. Im Rahmen die Prüfung wird festgestellt, ob und inwieweit das umweltpolitische Programm verwirklicht wurde und ob diese Ziele sich positiv auf die Umwelt ausgewirkt haben. Gleichermaßen von Bedeutung ist, ob das Managementsystem in der Lage war, die Ziele entsprechend den Vorgaben zu realisieren. 6. Schritt: Die Umwelterklärung Nach der durchgeführten internen Betriebsprüfung erstellt das Unternehmen eine Umwelt-erklärung, die nach Überprüfung durch einen Gutachter in verständlicher Form an die Öffentlichkeit zu richten ist. Die Umwelterklärung eröffnet die Möglichkeit, die Öffentlichkeit (Kunden, Lieferanten, Nachbarn, Behörden) über umweltrelevante, betriebliche Verbesserungen in Kenntnis zu setzen. Im einzelnen muß die Umwelterklärung folgendes beinhalten:
Die Erstellung einer Umwelterklärung entfällt bei der Umsetzung nach DIN ISO 14.000. Es steht dem Betrieb allerdings frei, aus Image- und Wettbewerbsgründen einen eigenständigen Umweltbericht zu veröffentlichen. 7. Schritt: Die externe Betriebsüberprüfung Die ordnungsgemäße Durchführung des Öko-Audit-Verfahrens bedarf schließlich einer hoheitlichen Kontrolle. Die Überwachung erfolgt durch einen zugelassenen und unabhängigen Gutachter, der die festgeschriebene Umweltpolitik, das Umweltmanagementsystem, die Umwelt-prüfung sowie die Umwelterklärung überprüft. Nach Abschluß der Begutachtung erstellt der Gutachter einen Bericht an die Unternehmensleitung. Hat die Überprüfung zu einem positiven Ergebnis geführt, validiert und erklärt der Gutachter die firmeninterne Umwelterklärung für verbindlich. 8. Schritt: Validierung und Registrierung Nach erfolgreicher Überprüfung durch den Umweltgutachter erfolgt gegen Gebühr die Eintragung in das Standortregister. Zuständig dafür sind die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern. Die Validierung ist z.Z. 3 Jahre gültig. Eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer auf 1 Jahr ist ab 2001 vorgesehen (ebenfalls eine Anpassung an die DIN ISO 14.000). Desweiteren sind die Firmen verpflichtet, die durch den Gutachter bestätigte Umwelterklärung nach Eintragung in das Standortregister der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Logo der Teilnahmeerklärung darf für Werbezwecke nur eingeschränkt genutzt werden. Abschließend sei nochmals darauf hingewiesen, daß das Öko-Audit-Verfahren mit der Validierung nicht sein Ende findet, sondern vielmehr die Entwicklung des betriebsinternen Umweltschutzes über die bislang erreichten Ziele hinaus weiter fortgeführt werden soll.
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