Einrichten eines Umweltmanagementsystems

DIN ISO 14.000 / Öko-Audit-Verfahren

 Zusammenfassender Textbeitrag

von

Ronald Hackelberg

 Inhalt:

 Grundsätzliches zum Umweltmanagementsystem

Vorteile

 1. Schritt: Festschreibung einer Umweltpolitik

2. Schritt: Die Umweltprüfung

3. Schritt: Die Erstellung eines Umweltprogramms

4. Schritt: Das Umweltmanagement

5. Schritt: Die interne Umweltbetriebsprüfung

6. Schritt: Die Umwelterklärung

7. Schritt: Die externe Betriebsüberprüfung

8. Schritt: Zertifizierung, Validierung und Registrierung

 

Grundsätzliches zum Umweltmanagementsystem

Hinter der Bezeichnung des als Öko-Audit bezeichneten Verfahrens verbirgt sich eine Rechtsverordnung der Europäischen Gemeinschaft vom 29.6.1993 "über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen und Dienstleister an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung."

Ziel dieser Verordnung ist es, die Unternehmen zu einer dauerhaft ökologisch orientierten Betriebsführung zu bewegen, an dessen Ende eine Validierung und Registrierung des eingeführten Umweltmanagementsystems steht.

Eine positiver Aspekt der Verordnung liegt in der Tatsache begründet, daß hier erstmals der betriebliche durchgeführte Umweltschutz auf freiwilliger Basis realisiert wird, was im Gegensatz zu der bislang üblichen staatlichen Überwachung ganz neue Aspekte persönlicher Motivation eröffnet. Dem liegt der richtige Gedanke zugrunde, daß sich lebendiger Umweltschutz nicht ausschließlich durch behördliche Kontrollen erreichen läßt, sondern Umweltschutz nur an der Quelle der Verursachung erfolgreich praktiziert werden kann.

Die anfänglich mit einiger Skepsis betrachtete Öko-Audit-Verordnung kann mittlerweile als erfolgreiches und bewährtes Instrument auf der Ebene des betrieblich durchgeführten Umweltschutzes angesehen werden.

 Die zweite Möglichkeit zur Einführung eines Umweltmanagementsystems ist die Zertifizierung nach der DIN ISO 14.000 ff. Da sich die erforderlichen Arbeitsschritte der Öko-Audit-Verordnung immer mehr der DIN ISO 14.000 angleichen, können beide Systeme an dieser Stelle gleichwertig betrachtet werden. Grundsätzliche Unterschiede bestehen im Gültigkeitsbereich und vor allem in der Öffentlichkeitsarbeit in Form von Umwelterklärungen.

Bei der folgenden Beschreibung der Arbeitsschritte wird daher im Text vom Öko-Audit gesprochen, gemeint ist aber immer auch die DIN ISO 14.000 ff.

Vorteile

Die Teilnahme am Öko-Audit-Verfahren eröffnet interessante Perspektiven.
Betriebswirtschaftlich relevant sind vor allem die durch die Teilnahme entstehenden Wettbewerbsvorteile. Die zunehmende Sensibilität der Verbraucher im Hinblick auf umweltgerecht produzierte Güter, bzw. umweltgerechtes Handeln kann zu einer deutlichen Imageverbesserung der teilnehmenden Unternehmen führen. Dies gilt insbesondere für solche Unternehmen, die sich aufgrund ihrer Produktpalette mit dem Makel umweltschädlicher Herstellungsverfahren konfrontiert sehen.

Zum anderen führt ein geänderter und optimierter Betriebsablauf als Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme am Öko-Audit-Verfahren zur Senkung von Betriebskosten.
Die Teilnahme nach dem Öko-Audit-Verfahren kann sich im Bereich der zivilrechtlichen Haftung oder einer Schadensersatzpflicht nach dem Umwelthaftungsgesetz positiv niederschlagen, da aufgrund der Neuorganisation des Betriebes die Gefahr eines Unfalls vermindert, bzw. durch ordnungsgemäße Dokumentation die Haftung beschränkt wird.

Dieser Punkt ist bei Versicherungsabschlüßen oder Kreditanträgen ein Vorteil.

Die nachfolgenden Ausführungen zeigen die Voraussetzungen der Teilnahme an der Öko-Audit-Verordnung, bzw. DIN ISO 14.000 auf.

1. Schritt: Festschreibung einer Umweltpolitik

Der Eintritt in das Öko-Audit-Verfahren beginnt mit der Festlegung einer auf Dauer angelegten, firmeninternen Umweltpolitik.

Diese in schriftlicher Form abgefaßte Erklärung muß beinhalten:

2. Schritt: Die Umweltprüfung

Die Umweltprüfung stellt die erste umfassende Untersuchung unter ökologischen Gesichtspunkten dar. Sie ist die Beschreibung des derzeitigen Ist-Zustands des Unternehmens und Grundlage für die nachfolgende Verwirklichung von umweltpolitischen Zielen.

Die Umweltprüfung basiert auf folgende Grundlagen:

Die Durchführung einer ersten Umweltprüfung deckt neben den evtl. vorhandenen ökologischen Defiziten oftmals auch Mängel in Betriebsabläufen auf, so daß die Teilnahme am Öko-Audit-Verfahren organisatorische und betriebswirtschaftlich interessante Aspekte aufweist.

3. Schritt: Die Erstellung eines Umweltprogramms

Aufgrund der festgestellten Ergebnisse der Umweltprüfung wird ein Umweltprogramm erstellt, welches eine Beschreibung der konkreten Ziele und Tätigkeiten des Unternehmens zur Verwirklichung des umweltpolitischen Programms beinhaltet.
Die Zielsetzungen des Umweltprogramms sind entsprechend zu konkretisieren und verbindlich unter Angabe von Fristen festzuschreiben, d.h. es werden Umweltziele festgelegt.

 4. Schritt: Das Umweltmanagement

Hinter diesem Begriff verbirgt sich die innerbetriebliche Realisierung der vorgegebenen Ziele durch die Festlegung von organisatorischen Strukturen.
Dabei werden die umweltrelevanten Betriebsabläufe, Zuständigkeiten, Verhaltensweisen und Mittel verbindlich festgelegt. Die Umweltmanagementeinrichtung ist in tatsächlicher und personeller Hinsicht so auszustatten, daß die Aufgaben innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens bewältigt werden können.

Es gilt das Prinzip der kontinuierlichen Verbesserung

Das Umweltmanagementsystem ist auf Dauer angelegt, da das Öko-Audit-Verfahren nicht lediglich die einmalige ökologische Umstellung der firmeninternen Struktur vorsieht, sondern vielmehr darauf abzielt, den Umweltschutz als festes Ziel der Firmenpolitik zu etablieren und bei Bedarf entsprechende Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen.

5. Schritt: Die interne Umweltbetriebsprüfung

Weiterhin sieht das Öko-Audit-Verfahren eine interne Umweltbetriebsprüfung vor.

Im Rahmen die Prüfung wird festgestellt, ob und inwieweit das umweltpolitische Programm verwirklicht wurde und ob diese Ziele sich positiv auf die Umwelt ausgewirkt haben. Gleichermaßen von Bedeutung ist, ob das Managementsystem in der Lage war, die Ziele entsprechend den Vorgaben zu realisieren.
Die Häufigkeit der internen Betriebsprüfungen richtet sich nach der konkreten Beschaffenheit eines Unternehmens. Je gewichtiger die Umweltprobleme und komplexer die Anlage, desto häufiger sind derartige Prüfungen durchzuführen.

6. Schritt: Die Umwelterklärung

Nach der durchgeführten internen Betriebsprüfung erstellt das Unternehmen eine Umwelt-erklärung, die nach Überprüfung durch einen Gutachter in verständlicher Form an die Öffentlichkeit zu richten ist.

Die Umwelterklärung eröffnet die Möglichkeit, die Öffentlichkeit (Kunden, Lieferanten, Nachbarn, Behörden) über umweltrelevante, betriebliche Verbesserungen in Kenntnis zu setzen.

Im einzelnen muß die Umwelterklärung folgendes beinhalten:

 Die Erstellung einer Umwelterklärung entfällt bei der Umsetzung nach DIN ISO 14.000.

Es steht dem Betrieb allerdings frei, aus Image- und Wettbewerbsgründen einen eigenständigen Umweltbericht zu veröffentlichen.

7. Schritt: Die externe Betriebsüberprüfung

Die ordnungsgemäße Durchführung des Öko-Audit-Verfahrens bedarf schließlich einer hoheitlichen Kontrolle. Die Überwachung erfolgt durch einen zugelassenen und unabhängigen Gutachter, der die festgeschriebene Umweltpolitik, das Umweltmanagementsystem, die Umwelt-prüfung sowie die Umwelterklärung überprüft.
Die Überprüfung kann auch durch eine zugelassene Organisation erfolgen.
Damit eine sachgerechte Prüfung erfolgen kann, ist dem Gutachter der Zugang zu allen relevanten Unterlagen und Betriebsbereichen sicherzustellen. Er ist zu Gesprächen mit der Belegschaft befugt, um sich über deren Kenntnisstand zu informieren.

Nach Abschluß der Begutachtung erstellt der Gutachter einen Bericht an die Unternehmensleitung. Hat die Überprüfung zu einem positiven Ergebnis geführt, validiert und erklärt der Gutachter die firmeninterne Umwelterklärung für verbindlich.

8. Schritt: Validierung und Registrierung

Nach erfolgreicher Überprüfung durch den Umweltgutachter erfolgt gegen Gebühr die Eintragung in das Standortregister. Zuständig dafür sind die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern. Die Validierung ist z.Z. 3 Jahre gültig. Eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer auf 1 Jahr ist ab 2001 vorgesehen (ebenfalls eine Anpassung an die DIN ISO 14.000).

Desweiteren sind die Firmen verpflichtet, die durch den Gutachter bestätigte Umwelterklärung nach Eintragung in das Standortregister der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Die erfolgreiche Teilnahme des Unternehmens am Öko-Audit-Verfahren wird durch eine Teilnahmeerklärung bescheinigt.

Das Logo der Teilnahmeerklärung darf für Werbezwecke nur eingeschränkt genutzt werden.
Es darf nicht in der Produktwerbung, auf den Erzeugnissen selbst oder der Verpackung verwendet werden. Eine Verwendung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit ist zulässig.

Abschließend sei nochmals darauf hingewiesen, daß das Öko-Audit-Verfahren mit der Validierung nicht sein Ende findet, sondern vielmehr die Entwicklung des betriebsinternen Umweltschutzes über die bislang erreichten Ziele hinaus weiter fortgeführt werden soll.