Gefahrstoff

Gefahrstoffe
werden in allen Unternehmen eingesetzt.
Jeder Unternehmer ist nach der Gefahrstoffverordnung verpflichtet, folgende gesetzliche Forderungen zu erfüllen:

Prüfung auf ungefährlichere Ersatzstoffe
Erstellen eines Gefahrstoffkatasters
Betriebsanweisungen für die Mitarbeiter
Jährliche Gefahrstoffschulungen

Grundsätzlich gilt die Berücksichtigung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe

Ronald Hackelberg

Umweltberatung und Kommunikation

Emil-Figge-Str. 80, 44227 Dortmund

Tel. 0231 / 9742-7740 - Fax 0231 / 9742-7749

eMail: ronald.hackelberg@team-umwelt.de

Gefahrstoffe und ihre Kennzeichnung

Ätzender Stoff

Biogefährdender Stoff

Brennbarer Stoff

Entzündlicher Stoff

Explosiver Stoff

Gesundheitsschädlicher Stoff

Giftiger Stoff

Radioaktiver Stoff

Umweltgefährlicher Stoff

Zum Seitenanfang