Genehmigung

Justitia
hat auch bei Genehmigungsverfahren
im Rahmen des betrieblichen Umweltschutzes das Wort.


Alle Anlagen, die in der 4. BImmSchVO aufgeführt sind, unterliegen einer behördlichen Genehmigungspflicht.
Die konkrete Durchführung eines Genehmigungsverfahrens ist in der
 9. BImmSchVO festgelegt.